Vorlage - VO/07/2023/212
|
|
Sachverhalt:
In Abstimmung mit dem Kreis Segeberg soll die Glückstädter Straße (K 30) im Bereich der Ortsdurchfahrt in diesem Jahr ausgebaut werden. Im Zuge dieser Maßnahme sind zuvor die schadhaften Entwässerungskanäle zu sanieren bzw. zu erneuern. Neben der Ausbesserung von Geh- und Radwegeschäden in Teilstrecken, sollen zudem die Straßen Gidloh und Vogelzunge (zwischen Glückstädter Straße und Schulstraße) mit saniert werden. Der genaue Umfang der erforderlichen Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen wird zur Zeit ermittelt und mit dem Kreis Segeberg abgestimmt.
Der Kreis Segeberg, der als Straßenbaulastträger für den Ausbau der Glückstädter Straße zuständig ist, hat das Büro Partnerschaft Kistenmacher + Berner aus Bad Bramstedt nach Durchführung eines Wettbewerbes mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragt.
Da es sich bei den vorgesehenen Arbeiten um eine Gemeinschaftsmaßnahme des Kreises und der Gemeinde handelt, macht es Sinn, dass sowohl die Planung, als auch die örtliche Bauüberwachung der miteinander verknüpften Bauleistungen durch ein und dasselbe Büro koordiniert und abgewickelt werden. Die Projekte sollen in einer Maßnahme, getrennt nach Losen, ausgeschrieben werden, um Synergieeffekte zu nutzen.
Es wird daher vorgeschlagen, ebenfalls das Büro Partnerschaft Kistenmacher + Berner aus Bad Bramstedt mit den Planungsleistungen für die gemeindlichen Kanalsanierungsmaßnahmen in der Glückstädter Straße und dem gemeindlichen Ausbau der Straßen Gidloh und Vogelzunge auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, das Büro Partnerschaft Kistenmacher + Berner aus Bad Bramstedt mit den Planungsleistungen für die gemeindlichen Kanalsanierungsmaßnahmen in der Glückstädter Straße und dem gemeindlichen Ausbau der Straßen Gidloh und Vogelzunge auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: