Vorlage - VO/01/2023/181
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Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung des B-Planes 3 ist in der Zeit vom 21.12.2022 bis 27.01.2023 erfolgt.
Die Einwendungen der TÖB gingen an das Planungsbüro Kistenmacher + Berner, welche nun auch den Abwägungsvorschlag vorbereiten wollen.
26.01.2023 15:14 Uhr Kleingarn
Der Abwägungsvorschlag ist von Kistenmacher + Berner eingegangen und als Anlage beigefügt worden.
30.01.2023 07:13 Uhr Kleingarn
Beschlussvorschlag:
Abwägungsbeschluss:
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)“ wurden Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB werden nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt am 20.02.2023 wie folgt abgewogen:
Siehe Anlage
Abwägungsvorschlag wurde vom Planungsbüro Kistenmacher + Berner vorbereitet.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter:innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter:innen:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Achtung, diesen Text nicht in Allris übernehmen
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-01-30 Armstedt B-Plan 3 - Abwägungstabelle (1811 KB) |