Vorlage - VO/01/2023/182
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Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschluss
über den Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)“ nach § 10 BauGB. |
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Armstedt am 20.02.2023 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:
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b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:
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c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von:
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Datum der Stellungnahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Armstedt vom 20.02.2023 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Armstedt den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Armstedt für das Gebiet „westlich und östlich der Dorfstraße (südliche Richtung), angrenzend an die vorhandene Bebauung südlich der Grundstücke Dorfstraße 68 und 63 (beidseitig Dorfstraße)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter:innen:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter:innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: