Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/04/2023/147  

Betreff: Zustimmung zur Satzungsänderung der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Föhrden-Barl Entscheidung
09.03.2023 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2023-01-18 Satzung 2023 FF Föhrden-Barl -ohne Unterschirft-  
2023-01-18 Bestimmungen Jugendabteilung 2023 FF Föhrden-Barl  

Sachverhalt:

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 (Amtsblatt Schl.-H. S. 1792 ff. vom 19.12.2022) haben die freiwilligen Feuerwehren bis zum 31.03.2023 neue Satzungen für die Feuerwehr sowie für die Jugend u. Verwaltungsabteilung entsprechend einer herausgegebenen Mustersatzung zu erlassen. Eventuelle Abweichungen von der Mustersatzung sind nur zulässig, wenn das Ministerium für Inneres nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 Brandschutzgesetz diesem zugestimmt hat. Die Satzung der Feuerwehr hrden-Barl entspricht der vorgegebenen Mustersatzung.   

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde stimmt der aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr hrden-Barl am 13.01.2023 erlassenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr hrden-Barl sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung zu, die aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 neu erlassen wurde.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-01-18 Satzung 2023 FF Föhrden-Barl -ohne Unterschirft- (143 KB)      
Anlage 2 2 2023-01-18 Bestimmungen Jugendabteilung 2023 FF Föhrden-Barl (64 KB)      
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung