Vorlage - VO/04/2023/147
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Sachverhalt:
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 (Amtsblatt Schl.-H. S. 1792 ff. vom 19.12.2022) haben die freiwilligen Feuerwehren bis zum 31.03.2023 neue Satzungen für die Feuerwehr sowie für die Jugend – u. Verwaltungsabteilung entsprechend einer herausgegebenen Mustersatzung zu erlassen. Eventuelle Abweichungen von der Mustersatzung sind nur zulässig, wenn das Ministerium für Inneres nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 Brandschutzgesetz diesem zugestimmt hat. Die Satzung der Feuerwehr Föhrden-Barl entspricht der vorgegebenen Mustersatzung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl am 13.01.2023 erlassenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung zu, die aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 neu erlassen wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-01-18 Satzung 2023 FF Föhrden-Barl -ohne Unterschirft- (143 KB) | ||||
2 | 2023-01-18 Bestimmungen Jugendabteilung 2023 FF Föhrden-Barl (64 KB) |