Vorlage - VO/20/2023/267
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Sachverhalt:
Aufgrund § 10 der Entschädigungsverordnung (EntschVO) des Landes Schleswig-Holstein kann ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten bei über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine monatliche Aufwandsentschädigung von z. Zt. bis 376 Euro gewährt werden. Aus diesem Grunde wird die Entschädigungssatzung des Amtes dahingehend geändert, dass der Höchstsatz gewährt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt / Der Amtsausschuss beschließt den im Entwurf vorgelegten 2. Nachtrag zur Entschädigungssatzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf 2. Nachtrag zur Entschädigungssatzung des Amtes
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2. Nachtrag zur Entschädigungssatzung Amt 2016 (40 KB) | (53 KB) |