Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2023/268  

Betreff: Anschaffung eines Self-Service-Terminals für das Meldewesen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sven Carstens
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Carstens, Sven
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
28.02.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
SST Produktblatt  
Schreiben vom Bundesministerium des Innern und Heimat  

Sachverhalt:

Um auf dem Stand der Technik zu sein ist es unabdingbar den Bürgern*innen einen Selbstbedienungsplatz einzurichten. An diesem können viele Dienstleistungen für das Meldewesen erbracht werden.

Hinzu kommt eine Änderung einer technischen Richtline des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Neufassung der Richtline TR-03121 tritt am 01.Mai 2025 in Kraft. Diese besagt, dass es unzulässig ist Lichtbilder einzuscannen.

Dies wirft jetzt neue Fragen auf: Wie soll jetzt die Bürger*innen hier in der Verwaltung ein Bild in digitaler Form abgeben um einen Ausweis zu erhalten? CDs, USB-Sticks und andere Wechseldatenträger fallen alle schonmal weg, da diese nicht in unser System gesteckt werden dürfen.

Ein Weg: per eMail

Was ist mit den älteren Bürger*innen, die haben nicht alle eMail, Handy und Co..

Hier soll jetzt der neue Selbstbedienungsplatz greifen.

Das biometrische Foto, die Fingerabdrücke, die Unterschrift und auch die Bezahlung können dort vorgenommen werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Daten dann direkt in die Meldesoftware übertragen werden und der Ausweis bestellfertig ist.

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die Anschaffung eines Selbstbedienungsplatzes für die Amtsverwaltung. Die Finanzierung wird über Transaktionsmodell anvisiert. Im schlechtesten Fall würden für das Endgerät pro Monat Kosten in Höhe von 480,00€ netto anfallen, wenn kein einziger Vorgang abgewickelt wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Einen Kaufvertrag bietet das BSI grundsätzlich nicht an, da auf dem Terminal auch Lizenzen laufen, die nicht weiter veräert werden dürfen.

Das Transaktionsmodell hat sich bisher sehr bewährt und ist für die Kommunen das kostengünstigste Modell.

 

Preisinformationen in Kürze:

                      Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesdruckerei GmbH. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

                      Die Nutzungsgebühr je Transaktion beträgt 6,50€* (*monatlicher Mindestumsatz je Gerät 480,00€).

                      Die Laufzeit beträgt 4 Jahre. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

                      Eine Abrechnung der Transaktionen erfolgt monatlich. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum.

 

Eine Auswertung des Jahres 2022 aus dem Meldewesen hat gezeigt, dass in jedem Monat der Mindestumsatz erreicht werden würde. Somit bezahlt der Bürger über das Nutzungsendgeld das Terminal. (480€ / 6,50€ = 73,85 Vorgänge)

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 1335 Personalausweise und 520 Reisepässe ausgestellt.

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SST Produktblatt (98 KB)      
Anlage 2 2 Schreiben vom Bundesministerium des Innern und Heimat (1265 KB)      
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