Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/02/2023/209  

Betreff: Beschlussfassung zur Kündigung der Träger- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverein Bimöhlen e.V. und der Gemeinde Bimöhlen, sowie die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirsten Laudenbach
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Laudenbach, Kirsten
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bimöhlen
06.03.2023 
24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss und der Finanzausschuss der Gemeinde Bimöhlen empfiehlt die Kündigung der derzeitigen Trägerschaft mit dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Bimöhlen e.V., um die Trägerschaft der Kita Kunterbunt an einen hauptamtlichen Einrichtungsträger zu vergeben.

Laut Träger- und Finanzierungsvereinbarung kann die Vereinbarung mit einer Frist von acht Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.

Bezugnehmend auf die geplante Gruppenerweiterung zum 01.08.2024 schreibt das neue Kindertagesförderungsgesetz SH der Standortgemeinde, ein Interessenbekundungs-verfahren an interessierten Einrichtungsträgern vor. Das Interessenbekundungsverfahren stellt im Rahmen der Bedarfsplanung eine (rechtliche) Neuerung dar, als die Standortgemeinde nicht nur an der Bedarfsplanung mitwirkt, sondern ein eigenes Initiativrecht und eine Pflicht hat, geeignete Träger zu finden.

Da mit dem Interessenbekundungsverfahren die aktuelle Bedarfsdeckung inklusive der Gruppenerweiterung zum 01.08.2024 durch den örtlichen Träger erreicht werden soll, ist hierüber im Vorwege eine Abstimmung durch das Amt Bad Bramstedt-Land mit dem Kreis Segeberg erfolgt.

 


Beschlussvorschlag:

Die GV fasst den Beschluss die Träger- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund Ortsverein Bimöhlen e.V. fristgerecht zum 31.12.2023 zu kündigen.

Weiterhin fasst die GV den Beschluss, zwecks Überleitung der Kita, das vorgeschriebene Interessenbekundungsverfahren an interessierte Einrichtungsträger durch das Amt Bad Bramstedt-Land und der Gemeinde Bimöhlen, vertreten durch den Bürgermeister einzuleiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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