Vorlage - VO/20/2023/274
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Sachverhalt:
Die Stadt Bad Bramstedt hat dem Amt Bad Bramstedt-Land die beigefügte Vereinbarung über die gemeinsame Ersatzbeschaffung und Nutzung einer Feuerwehrdrehleiter zwischen der Stadt Bad Bramstedt für die Feuerwehr Bad Bramstedt und dem Amt Bad Bramstedt-Land für die Feuerwehren des Amtes Bad Bramstedt-Land übersandt.
Die derzeit geltenden Konditionen ergeben sich aus der ebenfalls beigefügten Vereinbarung aus 1999/2000.
Die Amtswehrführung hat im Herbst 2022 eine Abfrage bei den amtsangehörigen Wehren gemacht und erläutert die rechtlichen Vorgaben zur Vorhaltung einer Drehleiter (siehe Anlage).
Beschlussvorschlag:
Es wird der Empfehlung des Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss gefolgt und ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50.000 € gewährt. Auf den Anteil des Verkaufserlöses (im Verhältnis der bestehenden Vereinbarung im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen) der alten Drehleiter wird verzichtet. Eine vertragliche Regelung soll nicht erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben: 50.000 €
Anlage/n: