Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2023/275  

Betreff: Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Mannschaftsfahrzeuges (MZF) für die Jugendfeuerwehr und Beschaffung eines Anhängers für das Hygienekonzept der Amtswehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
28.02.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Amtswehr beantragt die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) (Neufahrzeug) r das älteste in Hitzhusen stationierte Jugendfeuerwehrfahrzeug (VW T 4).

 

Das alte Jugendfeuerwehrfahrzeug (VW T 4) soll als Fahrzeug für die Amtswehrführung, für Lehrgangsfahrten und zusätzliches Transportfahrzeug genutzt werden; Standort bei der Amtswehrführung oder bei den Wehren je nach Bedarf (Näheres ergibt sich aus dem beigefügten Antrag).

 

Das neu zu beschaffende MZF, dessen Beschaffungskosten sich auf ca. 80.000 € belaufen, soll als Transportfahrzeug für die Jugendfeuerwehr eingesetzt werden. Zusätzlich soll dieses Fahrzeug zusammen mit dem noch zu beschaffenden Anhänger als Einheit r das Hygienekonzept der Amtswehr eingesetzt werden, dessen Anschaffungskosten sich auf ca. 10.000 € belaufen. Standort dieses Gespanns (MZF + Anhänger) soll voraussichtlich bei der Feuerwehr Hasenkrug sein, die sich für die Durchführung des Hygienekonzepts bereit erklärt hat. Dafür ist geplant, das bereits seit Jahren in Hasenkrug stationierte Jugendfeuerwehr-fahrzeug (Ford Transit) an den Standort des alten, zu ersetzenden Jugendfeuerwehr-fahrzeuges (VW T 4) nach Hitzhusen zu verlegen und das neue Gespann (MZF + Anhänger) in Hasenkrug zu stationieren.

 

Bezüglich der Standortfrage: Eine Unterbringung in einer Fahrzeughalle, Garage oder Carport ist nach den geltenden Bestimmungen nicht zwingend erforderlich.

 

Insgesamt wurden Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 €r das Jahr 2023 eingeplant.

 

r diese Beschaffungsmaßnahme wurdenrdermittel aus dem Investitionsförder-programm des Kreises Segeberg beantragt und mit Zuwendungsbescheid vom 02.02.2023 in Höhe von höchstens 50.000 € genehmigt. (siehe Zuwendungsbescheid.

 


Beschlussvorschlag:

Der beantragten Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) (Neufahrzeug bis maximal 80.000 €) für das älteste in Hitzhusen stationierte Jugendfeuerwehrfahrzeug (VW T 4) wird zugestimmt.

 

Das alte Jugendfeuerwehrfahrzeug (VW T 4) soll als Fahrzeug für die Amtswehrführung, für Lehrgangsfahrten und zusätzliches Transportfahrzeug eingesetzt werden; Standort beim Amtswehrführer, stellvertretenden Amtswehrführer oder bei Bedarf in den Wehren.

 

Das neu zu beschaffende MZF soll als Transportfahrzeug für die Jugendfeuerwehr eingesetzt werden. Zusätzlich wird die Anschaffung eines  Anhängers für das Hygienekonzept mit Beschaffungskosten von ca. 10.000 € genehmigt, sodass das neue MZF zusätzlich auch als Einheit für das Hygienekonzept der Amtswehr eingesetzt wird.

 

Geplanter Standort MZF + Anhänger ist bei der Feuerwehr Hasenkrug, die die Durchführung des Hygienekonzepts übernehmen wird. Das in Hasenkrug stationierte Jugendfeuerwehr-fahrzeug (Ford Transit) soll an den Standort des alten, zu ersetzenden Jugendfeuerwehr-fahrzeuges (VW T 4) nach Hitzhusen verlegt werden.

 

r diese Beschaffungsmaßnahme sollen die bereits  mit Zuwendungsbescheid vom 02.02.2023 genehmigten rdermittel aus dem Investitionsförderprogramm des Kreises Segeberg von maximal 50.000 € in Anspruch genommen werden.

 

r die Ausschreibung und Durchführung dieser Beschaffungsmaßnahme soll ein externer Dienstleister beauftragt werden, dessen Honorar bis zu einer Summe von 10.000 € genehmigt wird.  

 


Finanzielle Auswirkungen:

Beschaffungskosten maximal 100.000 €, bestehend aus

Anschaffungskosten MZF ca. 80.000 €;

Anschaffungskosten Anhänger ca. 10.000 €;

Honorar externer Dienstleister maximal 10.000 €;

Inanspruchnahmerdermittel 50 % über Investitionsförderprogramm Kreis Segeberg von maximal 50.000 €

 


Anlage/n:

 

 

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