Vorlage - VO/09/2023/128
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Sachverhalt:
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 (Amtsblatt Schl.-H. S. 1792 ff. vom 19.12.2022) haben die freiwilligen Feuerwehren bis zum 31.03.2023 neue Satzungen für die Feuerwehr sowie für die Jugendabteilung entsprechend einer herausgegebenen Mustersatzung zu erlassen. Eventuelle Abweichungen von der Mustersatzung sind nur zulässig, wenn das Ministerium für Inneres nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 Brandschutzgesetz diesem zugestimmt hat. Die Satzung der Feuerwehr Fuhlendorf entspricht der vorgegebenen Mustersatzung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fuhlendorf am 13.01.2023 erlassenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Fuhlendorf sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung zu, die aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 neu erlassen wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-02-15 Satzung FF Fuhlendorf vom 13.01.2023 (5928 KB) | ||||
2 | 2023-02-15 Satzung FF Fuhlendorf - Bestimmungen Jugendabteilung vom 13.01.2023 (1804 KB) |