Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/04/2023/149  

Betreff: Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr Föhrden-Barl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Föhrden-Barl Entscheidung
09.03.2023 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Tragkraftspritze der Freiwilligen Feuerwehr Föhrden-Barl (Baujahr 1999) ist laut Mitteilung des Wehrführers defekt. Eine Reparatur würde sich laut vorliegendem Kostenvoranschlag auf mindestens 7.369,08 € belaufen, jedoch ohne Gewährleistung einer dauerhaften Einsatzfähigkeit. Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gewährleisten zu können, ist laut Feuerwehr eine kurzfristige Ersatzbeschaffung zwingend notwendig.

 

Die Kosten der Beschaffung einer neuen Tragkraftspritze belaufen sich auf geschätzt ca. 20.000 € brutto.

 

Nach den geltenden Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens kann die Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze bis zu einem Kostenhöchstbetrag von 11.000 €  mit 30 % gefördert werden. Dieser Förderantrag mit dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn aufgrund der Dringlichkeit wird zeitnah beim Kreis Segeberg gestellt.

 

Nach Mitteilung des Fachbereichs Finanzen besteht die Möglichkeit auf Beantragung einer Förderung aus dem Investitionsförderprogramm beim Kreis Segeberg, das eine zusätzliche Förderung von 50 % der Gesamtinvestitionskosten vorsieht, somit maximal 10.000. Ein entsprechender Förderantrag wird vom Fachbereich Finanzen gestellt, sobald die Haushaltsmittel aufgrund des Nachtragshaushalts zur Verfügung stehen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde stimmt dem Antrag der Feuerwehr Föhrden-Barl auf eine kurzfristige Ersatzbeschaffung der vorhandenen, nicht mehr funktionsfähigen und reparaturbedürftigen Tragkraftspritze in Höhe von ca. 20.000 € brutto zu, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gewährleisten zu können.

 

Nach den geltenden Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens kann die Ersatzbeschaffung der Tragkraftspritze bis zu einem Kostenhöchstbetrag von 11.000 €  mit 30 % gefördert werden: Ein Förderantrag mit dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn aufgrund der Dringlichkeit wird zeitnah beim Kreis Segeberg gestellt. Sobald der Zuweisungsbescheid vorliegt und der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt wurde,  soll mit der Beschaffungsmaßnahme umgehend begonnen werden. 

 

Ferner sollen Fördermittel aus dem Investitionsförderprogramm des Kreises Segeberg beantragt werden, das eine zusätzliche Förderung von 50 % der Gesamtinvestitionskosten vorsieht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ersatzbeschaffung Tragkraftspritze voraussichtlich 20.000 € brutto (förderfähig mit 30 % bis Kostenhöchstbetrag 11.000 € brutto, somit maximal 3.300 €)

 

rdermittel Investitionsförderprogramm 50 % der Gesamtinvestitionskosten

 

 


Anlage/n:

 

 

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