Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/01/2023/198  

Betreff: Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden für die in der Hauptsatzung bestimmten ständigen Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Joachim Polzin
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
19.06.2023 
Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung wählt die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

der ständigen Ausschüsse (§ 46 Abs. 5 GO). Wählbar sind alle Mitglieder eines

Ausschusses. Stellvertretende und stimmlose Mitglieder können nicht zu

Vorsitzenden gewählt werden.

 

Die Abstimmung erfolgt nach § 39 Abs. 1 GO. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein- Stimmen erhält. Die Besetzung aller Ausschussvorsitze im en-bloc-Verfahren ist

zulässig, wenn kein Gemeindevertreter widerspricht. Eine gemeinsame Wahl der

Vorsitzenden und Stellvertreter ist nur möglich, wenn kein Gemeindevertreter

widerspricht.

 


Beschlussvorschlag:

Im gemeinsamen Einvernehmen wird über den folgenden Wahlvorschlag (Vorsitz und stellvertretender Vorsitz) offen en bloc durch Handzeichen abgestimmt:

 

a)      Finanzausschuss

 

b)      Planungs- und Maßnahmenausschuss

 

c)      Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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