Vorlage - VO/20/2013/050
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Sachverhalt:
Bisherige Regelung:
Die Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 2,00 pro Tag und Teilnehmer/in, wobei der An- und Abreisetag als jeweils voller Tag zählen. Gefördert werden Maßnahmen ab der Dauer von fünf Tagen, längstens für eine Dauer von zwölf Tagen und einer Teilnehmer/innen-Zahl von mindestens sieben. Anerkannt werden alle Teilnehmer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Amtsbereich wohnhaft sind.
Änderungsvorschlag:
Gefördert werden Maßnahmen ab der Dauer von drei Tagen, längstens für eine Dauer von zwölf Tagen. Sowie Streichung der Mindestteilnehmerzahl.
(Anpassung der Richtlinie an die Handhabung der umliegenden Verwaltungen)
Beschlussvorschlag:
Die Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 2,00 pro Tag und Teilnehmer/in, wobei der An- und Abreisetag als jeweils voller Tag zählen. Gefördert werden Maßnahmen ab der Dauer von drei Tagen, längstens für eine Dauer von zwölf Tagen. Anerkannt werden alle Teilnehmer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Amtsbereich wohnhaft sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: