Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2013/050  

Betreff: Förderungsrichtlinie von Jugenderholungsmaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirsten Oppermann
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Oppermann, Kirsten
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
13.11.2013 
2. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land ungeändert beschlossen   
Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Entscheidung
31.10.2013 
1. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Bisherige Regelung:

Die Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 2,00 € pro Tag und Teilnehmer/in, wobei der An- und Abreisetag als jeweils voller Tag zählen. Gefördert werden Maßnahmen ab der Dauer von fünf Tagen, längstens für eine Dauer von zwölf Tagen und einer Teilnehmer/innen-Zahl von mindestens sieben. Anerkannt werden alle Teilnehmer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Amtsbereich wohnhaft sind.

Änderungsvorschlag:

Gefördert werden Maßnahmen ab der Dauer von drei Tagen, längstens für eine Dauer von zwölf Tagen. Sowie Streichung der Mindestteilnehmerzahl.

(Anpassung der Richtlinie an die Handhabung der umliegenden Verwaltungen)

 


Beschlussvorschlag:

Die Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 2,00 € pro Tag und Teilnehmer/in, wobei der An- und Abreisetag als jeweils voller Tag zählen. Gefördert werden Maßnahmen ab der Dauer von drei Tagen, längstens für eine Dauer von zwölf Tagen. Anerkannt werden alle Teilnehmer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Amtsbereich wohnhaft sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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