Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/13/2023/236  

Betreff: Wahl der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin/des 2. stellvertretenden Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Joachim Polzin
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor
12.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Durchführung der Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO, d. h. es kommt lediglich auf die für die Kandidatinnen und Kandidaten abgegebenen Stimmen an.

 

Zu beachten ist hierbei, dass nach § 33 Abs. 3 Satz 2 GO bei der durchzuführenden Wahl der Stellvertretenden das Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen und die Fraktionszugehörigkeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters zu berücksichtigen sind. Dieser Anforderung kann nur dadurch Rechnung getragen werden, dass in entsprechender Anwendung des vorgeschriebenen Höchstzahlverfahrens fiktive Höchstzahlen ermittelt werden, wobei der Fraktion, der die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister angehört, die höchste (gedachte) Höchstzahl zu streichen ist. Die erste Stellvertreterin/der erste Stellvertreter muss aus der Fraktion gewählt werden, der nach Anrechnung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die höchste fiktive Höchstzahl verbleibt. Wahlvorschläge, die nicht die Fraktionsstärken berücksichtigen, sind rechtswidrig und dürfen nicht zugelassen werden, es sei denn, dass eine berechtigte Fraktion ausdrücklich darauf verzichtet, dass die/der Stellvertretende aus ihrer Mitte gewählt wird (=ausdrücklicher Verzicht auf das Stellenbesetzungsrecht). Die gedachte Höchstzahl geht dann der berechtigten Fraktion verloren; sie kann also nicht bei der Wahl weiterer Stellvertreterinnen/Stellvertreter geltend gemacht werden.

 

r die Stellvertretung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters besteht ein Verwandtschaftsverbot mit der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/dem ehrenamtlichen Bürgermeister (§ 52 a Abs. 3 Gemeindeordnung).

 


Beschlussvorschlag:

Frau/Herr ____________ wird als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters vorgeschlagen.

 

Frau/Herr ____________ erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.

 

Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.

 

Wahlergebnis:

 

Frau/Herr ____________ erklärt, dass sie/er die Wahl zur 2. Stellvertreterin/zum 2. Stellvertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters annimmt.

 

Damit ist Frau/Herr ____________ zur 2. Stellvertreterin/zum 2. Stellvertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Heidmoor gewählt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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