Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/13/2023/239  

Betreff: Wahl der Mitglieder für die in der Hauptsatzung bestimmten ständigen Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Joachim Polzin
Federführend:Fachbereich Ia Bearbeiter/-in: Mohr, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor
12.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach § 45 Abs. 1 GO bildet die Gemeindevertretung einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse. Sofern in der Gemeindevertretung nur eine Fraktion vorhanden ist, werden die Mitglieder der Ausschüsse nach dem Meiststimmenverfahren gewählt.

 

Gemäß Hauptsatzung sind drei Ausschüsse zu wählen.

 


Beschlussvorschlag:

rgermeisterin/rgermeister____________ fragt, ob es für die Wahl der Ausschüsse Anträge zum Wahlverfahren gibt. Auf Antrag vonrgermeisterin/Bürgermeister ____________ wird die über die Besetzung der Ausschüsse je Ausschuss en bloc abgestimmt.

 

 

 

Wahl der ständigen Ausschüsse gem. Hauptsatzung:

a)      Finanzausschuss (5 Personen = 3 GV, 2 BM)

b)      Bau- und Wegeausschuss (5 Personen, 3 GV, 2 BM)

c)      Kultur- und Jugendausschuss (5 Personen = 3 GV, 2 BM)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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