Vorlage - VO/01/2023/202
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Sachverhalt:
Für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht Neumünster bzw. beim Landgericht Kiel für die Amtsperiode 2024-2028 sind von der Gemeinde Armstedt mindestens eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Die Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
-Alter zwischen 25 und 69 Jahre
-Hauptwohnsitz in der Gemeinde Armstedt (Nebenwohnung reicht nicht aus)
-Deutsche Staatsangehörigkeit
Das Einverständnis der vorgeschlagenen Person zur Aufnahme in die Vorschlagsliste muss vorliegen, da die Vorschlagslisten mit den nachstehenden Daten öffentlich bekannt zu machen sind und öffentlich ausliegen:
Familienname, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich der Postleitzahl und Beruf
Die Bekanntmachung (öffentliche Auslegung) der Vorschlagslisten muss bis zum 15.08.2023 erfolgen, da die Einreichung der Vorschlagslisten an das Amtsgericht Neumünster bis zum 01.09.2023 zu erfolgen hat.
Beworben haben sich:
Herr Sahr, Jochen
Da die persönlichen Daten der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen, wird die Bewerbung dem Protokollführer/in vorgelegt und kann bei der Sitzung eingesehen werden.
Beschlussvorschlag:
Für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 wird folgende Person in die Vorschlagsliste aufgenommen:
Herr Sahr, Jochen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Aufruf Schöffengesuch 2023
Amtsgericht Neumünster
Aufforderung zur Einreichung der Vorschlagsliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-01-17 Bekanntmachung der Schöffenwahl 2024-2028 (151 KB) | ||||
2 | 2023-05-11 AG NMS- Aufforderung zur Einreichung der Vorschlagsliste (545 KB) |