Vorlage - VO/11/2023/211
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Sachverhalt:
Gemäß § 32 a können sich Gemeindevertreterinnen und -vertreter durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Mindestzahl einer Fraktion beträgt zwei.
Beschlussvorschlag:
a) Feststellung der vorhandenen Fraktionen und ihrer Zusammensetzung
Herr / Frau stellt fest, dass in der Gemeindevertretung Fraktionen vorhanden sind und zwar
KWV-Fraktion mit Mitgliedern
BfH-Fraktion mit Mitgliedern
b) Bekanntgabe der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden durch die
Fraktionen
KWV-Fraktion:
Vorsitzender:
stellv. Vorsitzender
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: