Vorlage - VO/11/2023/220
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Sachverhalt:
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 (Amtsblatt Schl.-H. S. 1792 ff. vom 19.12.2022) haben die freiwilligen Feuerwehren bis zum 31.03.2023 neue Satzungen für die Feuerwehr sowie für die Jugendabteilung und, sofern vorhanden, für die Verwaltungsabteilung entsprechend einer herausgegebenen Mustersatzung zu erlassen. Eventuelle Abweichungen von der Mustersatzung sind nur zulässig, wenn das Ministerium für Inneres nach § 42 Abs. 2 Nr. 1 Brandschutzgesetz diesem zugestimmt hat. Die Satzung der Feuerwehr Hasenkrug entspricht der vorgegebenen Mustersatzung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde stimmt der aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hasenkrug am 17.03.2023 erlassenen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Hasenkrug sowie den Bestimmungen der Jugendabteilung und der Verwaltungsabteilung zu, die aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 21.11.2022 neu erlassen wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-03-17 Satzung FF Hasenkrug (5758 KB) | ||||
2 | 2023-03-17 Satzung FF Hasenkrug Anlage Jugendabteilung (1852 KB) | ||||
3 | 2023-03-17 Satzung FF Hasenkrug Anlage Verwaltungsabteilung (1052 KB) |