Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2023/449  

Betreff: Umbau der Teichkläranlage Großenaspe in eine technische Anlage
hier:
a) Zustimmung zum Anschluss der Schmutzwasserentwässerung der Gemeinde Bimöhlen an die neue Kläranlage in Großenaspe
b) Auftragserweiterung und Abruf der weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 für die Ingenieurleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Benneck
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Benneck, Martin
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
06.07.2023 
1. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
13.09.2023 
2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Projektzeitenplan Ausbau KA Großenaspe-Bimöhlen April 2023  

Sachverhalt:

Im Zuge der Planungsüberlegungen zum Umbau der Teichkläranlage Großenaspe in eine technische Anlage gibt es nach diversen Abstimmungsgesprächen zwischen den Gemeinden Großenaspe und Bimöhlen, dem Amt, der unteren Wasserbehörde und dem Ingenieurbüro ISP die Absicht, die Schmutzwasserentwässerung der Gemeinde Bimöhlen mit an die Kläranlage in Großenaspe anzuschliessen.

Nach Vorgaben der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg war die Machbarkeit der gemeinsamen Abwasserableitung aus gewässerökologischer Sicht zunächst nachzuweisen. Hierzu wurde ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Aus diesem Gutachten / Fachbeitrag zur WRRL (EG-Wasserrahmenrichtlinie) geht hervor, dass eine gemeinsame Reinigung der Abwässer aus Bimöhlen und Großenaspe bezogen auf die hydraulische Aufnahmefähigkeit der Vorfluter und die Nährstoffbelastung möglich ist.

Auf diesen Grundlagen hat das Ingenieurbüro Siebert & Partner in Abstimmung mit der Gemeinden Großenaspe/Bimöhlen und dem Kreis Segeberg einen zeitlichen Fahrplan für die Neubaumaßnahme erstellt, der dieser Vorlage beigefügt ist. Demnach ist die Zielsetzung, einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung und eine entsprechende Einleitererlaubnis für die geplante Kläranlage Großenaspe bis Anfang September dieses Jahres einzureichen. Parallel zur Bearbeitung der Anträge würden die nachfolgenden Planungsschritte vorgenommen werden, so dass mit Genehmigungserlangung im Frühjahr 2024 mit den Ausschreibungen der einzelnen Leistungen begonnen werden kann. Ein Baubeginn wäre dann im Sommer 2024 glich, und eine Fertigstellung der Anlage wäre im Herbst 2025 zu erwarten.

Durch die gemeinsame Abwasserreinigung aus den Gemeinden Großenaspe und Bimöhlen muss die bestehende Entwurfsplanung nochmals angefasst und überarbeitet werden. Die Vertragserweiterung wurde vom Büro ISP wie folgt angeboten:

 

  • Grundlage für die Aktualisierung und Fortführung bleibt der bestehende Ingenieurvertrag vom 03.11./15.12.2020. Die Konditionen bleiben bis auf die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der beiden Abschnitte „Ingenieurbauwerke“ und „Technische Ausrüstung“ unverändert.
  • r die Leistungsphase 3 des Abschnittes Ingenieurbauwerke wird der Prozentsatz von 22 auf 28 % erhöht. Für die Leistungsphase 3 des Abschnittes Technische Ausrüstung wird der Prozentsatz von 12 auf 15 % erhöht.

 

Monetär wird dies einen Bruttobetrag von ca. 15.000,00 € ausmachen (Basis: bisherige Kostenberechnung der Lph. 3 zzgl. geschätzter Zuschlag für Ausbau von 4.500,00 auf 6.000 EW).

Gemäß bisheriger Absprachen zwischen den Gemeinden Großenaspe und Bimöhlen sollen diese Kosten zu je 50 % von beiden Gemeinden getragen werden. Auch die Kosten für das bereits abgerechnete gewässerökologische Gutachten in Höhe von 9.684,12 € (brutto) sollen je zur Hälfte getragen werden.

 

Die reinen Mehrkosten für den Bau der neuen Kläranlage, die aufgrund der zusätzlichen Abwassermengen aus Bimöhlen entstehen, trägt nach bisherigen Abstimmungen die Gemeinde Bimöhlen, die auch die Kosten für die neue Druckrohrleitung von Bimöhlen nach Großenaspe zu 100 % tragen soll.

Etwaige Umbaumaßnahmen im bestehendem Kanalnetz der jeweiligen Gemeinde, soll jede Gemeinde für sich selbst tragen.

 

Wie künftig die vertraglichen Grundlagen (Kostenregelungen zwischen den Gemeinden) für den laufenden Betrieb der Kläranlage aussehen könnten, ist zur Zeit noch in der Ausarbeitung.

 


Beschlussvorschlag:

a) Es wird beschlossen, dass dem Anschluss der Schmutzwasserentwässerung der Gemeinde Bimöhlen an die neue Kläranlage in Großenaspe zugestimmt wird.

 

b) Hinsichtlich der Auftragserweiterung und dem Abruf der weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 für die Ingenieurleistungen wird folgendes beschlossen:

 

r die Leistungsphase 3 des Abschnittes Ingenieurbauwerke wird der Prozentsatz von 22 auf 28 % erhöht. Für die Leistungsphase 3 des Abschnittes Technische Ausrüstung wird der Prozentsatz von 12 auf 15 % erhöht. Die sonstigen Konditionen des bestehenden Ingenieurvertrages vom 03.11./15.12.2020 bleiben unverändert.

Die zusätzlichen Kosten werden zwischen der Gemeinde Großenaspe und der Gemeinde Bimöhlen zu jeweils 50 % aufgeteilt. Gleichermaßen werden die Kosten für das bereits abgerechnete gewässerökologische Gutachten in Höhe von 9.684,12 € (brutto) zu jeweils 50 % zwischen den Gemeinden aufgeteilt.

 

Desweiteren wird beschlossen die weiterführenden Leistungsphasen 4 bis 9 aus dem vorgenannten Vertrag mit dem Büro ISP abzurufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Projektzeitenplan Neubau Kläranlage Großenaspe

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projektzeitenplan Ausbau KA Großenaspe-Bimöhlen April 2023 (108 KB)      
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