Vorlage - VO/16/2023/452
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Sachverhalt:
Achtung: Bitte die neuen Befangenheiten aufgrund der Neuzusammensetzung nach der Kommunalwahl 2023 prüfen.
Beschlussvorschlag:
Abschließender Beschluss über
die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke , südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ der Gemeinde Großenaspe |
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke, südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe am 06.07.2023 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss den Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe vom 06.07.2023, TOP |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Der Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke , südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet nördlich der Eisenbahn Strecke , südwestlich der Brokenlander Straße, östlich des Meiereigrabens“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
- (Neubekanntmachung des F-Planes: Nach dieser Nummer wird verfahren, wenn die Gemeinde mit dem Beschluss über eine Änderung oder Ergänzung des F-Planes zugleich bestimmen will, dass der F-Plan in der geänderten Fassung neu bekannt zu machen ist.)
Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die 22. Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.
Es ist eine Planzeichnung zu erstellten, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder vom Planungs- und Maßnahmenausschuss von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Mitglieder vom PUMA:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: