Vorlage - VO/16/2023/459
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Sachverhalt:
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplan Nr. 4 1. Änderung soll nicht durchgeführt werden.
Da diese jedoch im Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2022 noch geplant war, ist dieser dementsprechend nun abzuändern.
Vorlage erstellt von Kleingarn 22.06.2023 10:42 Uhr
Die Befangenheiten nach der Neuzusammensetzung nach der Kommunalwahl 2023 sind zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt, dass die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht durchgeführt werden soll und der Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2022 entsprechend abgeändert wird.
Befangenheiten sind nicht gegeben / bestehen bei:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: