Vorlage - VO/20/2023/293
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Sachverhalt:
Die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher ist gemäß § 50 Abs. 6 Gemeindeordnung für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin oder zum Ehrenbeamten zu ernennen. Die Ernennungsurkunde ist von dem bisherigen Amtsvorsteher, im Falle seiner Wiederwahl von der bisherigen ersten Stellvertreterin, zu unterzeichnen und dann durch das dienstälteste Mitglied auszuhändigen.
Beschlussvorschlag:
____________ wird durch ____________ unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zur Amtsvorsteherin/Ehrenbeamter zum Amtsvorsteher ernannt.
Anschließend wird ____________ durch Wiederholen der Eidesformel vereidigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: