Vorlage - VO/04/2013/038
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Sachverhalt:
Die obige Satzung besteht seit dem 02.12.1993. Nach § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes verliert die Satzung 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dies erfolgt mit Ablauf des 01.12.2013. Es ist daher eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Föhrden-Barl (Beitrags- und Gebührensatzung) gemäß Anlage zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser 2013 (61 KB) | (93 KB) |