Vorlage - VO/20/2023/300
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Sachverhalt:
Nach § 10 a Abs. 1 Amtsordnung kann der Amtsausschuss einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bilden. Die Hauptsatzung des Amtes bestimmt die ständigen Ausschüsse, ihr Aufgabengebiet und die Zahl ihrer Mitglieder.
Beschlussvorschlag:
1. Anträge zum Wahlverfahren
Zwischen den Mitgliedern besteht Einvernehmen, die Besetzung der Ausschüsse nach gemeinsam erarbeiteter Vorschlagsliste per Blockwahl durchzuführen.
2. Wahl der ständigen Ausschüsse gemäß §8 der Hauptsatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land.
Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss (7 Mitglieder)
Mitglieder:
Vertreter:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: