Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2023/463  

Betreff: F 28 - "Nordöstlich Am Kätnerredder, südöstlich Heidmühler Weg am Sportplatzgelände (Pumptrack Großenaspe)" - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sarina Kleingarn
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kleingarn, Sarina
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
06.07.2023 
1. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2023-05-24 Großenaspe_F-26 Änd_2023-05-24  

Sachverhalt:

Vorlage erstellt von Kleingarn am 22.06.2023 17:49 Uhr

 


Beschlussvorschlag:

 

 Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

Beschluss:

bei Neuaufstellung F-Plan:

1. Für das Gemeindegebiet „Nordöstlich Am Kätnerredder, südöstlich Heidmühler Weg am Sportplatzgelände (Pumptrack Großenaspe)“ wird ein vorhabenbezogener Flächennutzungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Bau eines Pumptracks

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 –

Räumliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

6. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung), Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bitte prüfen und eintragen

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-05-24 Großenaspe_F-26 Änd_2023-05-24 (880 KB)      
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