Vorlage - VO/20/2023/311
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Sachverhalt:
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat uns im Mai 2023 eine neue Muster-Hauptsatzung zur Verfügung gestellt. Aufgrund dessen wurden sämtliche Hauptsatzungen angepasst. Ebenso wurde die Gelegenheit genutzt, die Kompetenzen des Amtsvorstehers und des leitenden Verwaltungsbeamten zu erweitern und Entscheidungswege dadurch zu verschlanken und zu beschleunigen. Dazu wird die Hauptsatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land entsprechend angepasst (siehe Anlage).
Die Anpassung der Wertgrenzen erfolgte auf Grundlage der Haushaltsvolumen des Amtes der Jahre 2002 im Vergleich zum Jahr 2022.
Haushaltsvolumen 2002 = 1.574.400€ / Haushaltsvolumen 2022 = 4.070.000€
Das Volumen hat sich demnach in 20 Jahren um 159% erhöht. Die Wertgrenzen der Hauptsatzung jedoch nicht. Diese stammen teilweise noch aus DM-Zeiten und wurden einfach in € umgerechnet.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorgelegte Hauptsatzung wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf Hauptsatzung Amt / Änderungsversion Hauptsatzung Amt
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hauptsatzung Amt 2023 Änderungsversion (23 KB) | (77 KB) | |||
2 | Hauptsatzung Amt 2023 Entwurf (82 KB) |