Vorlage - VO/16/2023/471
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Sachverhalt:
AED-Einheit (Abkürzung für Automatisierte Externe Defibrillatoren) bedeutet, dass die Feuerwehr den Rettungsdienst bei Einsätzen bezüglich Herzkreislauf-Stillstand / Reanimation unterstützt und über die Rettungsleitstelle zusätzlich zum Rettungswagen und Notarzt alarmiert wird.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr. Die Feuerwehr kann nach § 6 Abs. 4 Brandschutzgesetz Schl.-H. auf Antrag der Wehrführung durch die Gemeinde mit der Übernahme dieser Tätigkeit beauftragt werden. Hierfür ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich und anschließend wäre ein Vertrag mit dem Rettungsdienst (im Kreis Segeberg mit dem RKISH) zu schließen.
Näheres über die Gründung einer solchen AED-Einheit sowie des vorzuhaltenden Personals incl. Ausbildung, Fortbildung, Material und Ablauf ergibt sich aus dem Antrag und den beigefügten Anlagen des RKISH und Landesfeuerwehrverbands Schleswig-Holstein.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Feuerwehr auf Gründung einer AED-Einheit wird zugestimmt. Die Gemeinde beschließt, diese Aufgabe gemäß § 6 Abs. 4 Brandschutzgesetz Schl.-H. der Feuerwehr zu übertragen. Ein Vertrag mit dem Rettungsdienst (im Kreis Segeberg mit dem RKISH) wäre dementsprechend zu schließen.
Die Kosten für die Ausbildung, Fortbildung und Material für diese AED-Einheit trägt die Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen:
AED (Defibrillator) ist vorhanden;
jährliche Prüfung AED;
Erste-Hilfe-Kurs „Feuerwehr“
4 Fortbildungsstunden jährlich
Anlage/n: