Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2023/471  

Betreff: Antrag der Feuerwehr auf Gründung einer AED-Einheit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großenaspe Entscheidung
13.09.2023 
2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Feuerwehr Großenaspe hat einen Antrag auf Gründung einer AED-Einheit gestellt. heres ergibt sich aus dem beigefügten Antrag.

AED-Einheit (Abkürzung für Automatisierte Externe Defibrillatoren) bedeutet, dass die Feuerwehr den Rettungsdienst bei Einsätzen bezüglich Herzkreislauf-Stillstand / Reanimation unterstützt und über die Rettungsleitstelle zusätzlich zum Rettungswagen und Notarzt alarmiert wird.

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr. Die Feuerwehr kann nach § 6 Abs. 4 Brandschutzgesetz Schl.-H. auf Antrag der Wehrführung durch die Gemeinde mit der Übernahme dieser Tätigkeit beauftragt werden. Hierfür ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich und anschließend wäre ein Vertrag mit dem Rettungsdienst (im Kreis Segeberg mit dem RKISH) zu schließen.

 

heres über die Gründung einer solchen AED-Einheit sowie des vorzuhaltenden Personals incl. Ausbildung, Fortbildung, Material und Ablauf ergibt sich aus dem Antrag und den beigefügten Anlagen des RKISH und Landesfeuerwehrverbands Schleswig-Holstein.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Feuerwehr auf Gründung einer AED-Einheit wird zugestimmt. Die Gemeinde beschließt, diese Aufgabe gemäß § 6 Abs. 4 Brandschutzgesetz Schl.-H. der Feuerwehr zu übertragen. Ein Vertrag mit dem Rettungsdienst (im Kreis Segeberg mit dem RKISH) re dementsprechend zu schließen.

 

Die Kosten für die Ausbildung, Fortbildung und Material für diese AED-Einheit trägt die Gemeinde.


Finanzielle Auswirkungen:

AED (Defibrillator) ist vorhanden;

hrliche Prüfung AED;

Erste-Hilfe-Kurs „Feuerwehr“

4 Fortbildungsstunden jährlich

 


Anlage/n:

 

 

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