Vorlage - VO/07/2023/251
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Sachverhalt:
Seit 2016 besteht in der Gemeinde das Vorhaben, eine Halle für einen Bauhof zu
errichten. In dieser Halle soll das Gemeindeinventar zentral gelagert bzw. abgestellt
werden. 2022 endete der Planungsprozess mit einem Planungsvorschlag über eine Halle
mit Wohnung und Büros (Bruttogrundfläche ca. 480 qm) und einem Volumen von rd. 1,7
Mio. €. Dieser Vorschlag wurde einstimmig abgelehnt.
In 07/2023 wurde das Gemeindeinventar systematisch erfasst. Dabei ergab sich folgende
Situation:
Baumaterial (wie Pflastersteine div. Formate, Bordsteine, Schotter etc.) Platzbedarf 25 qm, Lagerung auf einer Freifläche möglich
Ausbesserungsmaterial für Wege, geschüttet, Platzbedarf 50qm, Lagerung auf einer
Freifläche möglich
2 Geräte zur Wegebearbeitung, Platzbedarf 15 qm, Lagerung auf einer Freifläche möglich
1 Holzhaus, Spielgerät, Platzbedarf 10qm, Lagerung geschützt unter Dach
div. Schilder etc. Platzbedarf 5 qm, Lagerung geschützt unter Dach
Platzbedarf gesamt:
Freifläche 90 qm
Geschützt unter Dach 15 qm.
Alle Gegenstände sind nach Übernahme aus früheren Standorten kostenfrei in neuen
Lagerstätten untergebracht.
Vakant könnten noch 1 Rasenmäher sowie 1 Kfz werden.
Hier sprechen wir von ca. 40 qm geschützter Lagerfläche.
Bei einem Platzbedarf von gesamt rd. 150 qm (davon ca. 60 qm unter Dach) erscheint die
Fortführung der Planung für einen Bauhof nicht sinnvoll.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Planung für die Errichtung eines Bauhofes bis auf
weiteres nicht weiter zu verfolgen. Damit ist der Vorgang 2016/13/11.4 aus dem
Ergebnisprotokoll erledigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Planmäßig Über Plan Außer Plan
Keine unmittelbaren Auswirkungen. Es werden weitere Planungskosten über die bisher
aufgewendeten 13.000,00 € vermieden.
Anlage/n: