Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2023/477  

Betreff: F 29 - Beratung und Beschlussfassung über die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
11.09.2023 
Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

B-Plan 4 1.Änderung kann nicht im Verfahren nach § 13 B BauGB abgewickelt werden, deshalb nun nach § 13, folglich muss der F-Plan über ein Verfahren geändert werden und nicht nur durch Berichtigung

 

Scheunemann 01.09.2023 11:29 Uhr

 


Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

  1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 29. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet hinter der Johann-Hinrich-Fehrs-Straße - zwischen Johann-Hinrich-Fehrs-Straße, Scheeperredder und Schmiedekamp folgende Änderungen der Planung vorsieht: Ausweisung von Wohnbaufläche

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Kreis Segeberg Fachdienst 61.00 , umliche Planung und Entwicklung, Rosenstr. 28 a, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

  1. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtun), Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

 

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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