Vorlage - VO/16/2023/482
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Sachverhalt:
Der PUMA Großenaspe wird auf der Sitzung am 16.10.2023 bzw. am 19.10.2023 den Beschluss fassen, der GV zu empfehlen, den Satzungsbeschluss zum B-Plan 24 zu fassen. Daran anschließend kann die GV Großenaspe auf ihrer nächsten Sitzung den entsprechenden Satzungsbeschluss fassen.
Die Abwägung über die Einwendungen zum B-Plan 24 werden durch den PUMA am 16.10.2023 beraten und beschlossen.
Der Planungs-und Maßnahmenausschuss wird daran anschließend die Empfehlung an die GV abgeben, den Satzungsbeschluss zum B-Plan 24 (PV an der A7, Grünplan) zu fassen.
Die Beschlussvorlage ist für beide Gremien gleich, die Beschlussfassung muss dann individuell dokumentiert werden.
Scheunemann 02.10.2023 15:42 Uhr
Sitzung PUMA verschoben auf 19.10.2023 , Vorlage angepasst Scheunemann 09.10.2023 13:14 UHr
Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe empfiehlt der GV Großenaspe, folgenden Satzungsbeschluss zu fassen:
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan“ nach § 10 BauGB
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 16.10.2023 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Abwägungsbeschluss des PUMA Großenaspe vom 16.10.2023 TOP _______ (bitte eintragen) |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7 im Bereich Grünplan“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Abstimmungsergebnis bei PUMA 16.10.2023:
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des PUMA Großenaspe: _______
davon anwesend: _______
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des PUMA von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen und eintragen
Abstimmungsergebnis bei GV:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
bitte prüfen und eintragen
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: