Vorlage - VO/06/2023/254
|
Sachverhalt:
Die in der ursprünglichen Kalkulation für das Jahr 2023 ausgewiesenen anteiligen Fehlbeträge anlässlich der Reparaturkosten für die Kanalisation sind auf 0,00 € zu setzen. Dadurch reduziert sich der Abwasserpreis rückwirkend ab 01.01.2023 von 3,59 €/m3 auf 2,98 €/m3. Es ist somit eine neue Nachtragssatzung zu beschließen und den Gebührenzahlern sind entsprechende Änderungsbescheide zu übersenden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 18. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hitzhusen (Beitrags- und Gebührensatzung) – Wortlaut siehe Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 06, Abwasser,Gebührenermittlung - Korrektur (22 KB) | (77 KB) | |||
2 | 06, Abwasser,Kalkulation,2023 - Korrektur (33 KB) | (71 KB) | |||
3 | 18.Nachtrag Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser06 - 2023 - Korrektur (36 KB) | (52 KB) |