Vorlage - VO/06/2023/255
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Sachverhalt:
Die obige Satzung besteht seit dem 13.06.2003. Nach § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes verliert die Satzung 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dies erfolgt mit Ablauf des 12.06.2023. Es ist daher eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Hitzhusen (Beitrags- und Gebührensatzung) -Wortlaut siehe Anlage-.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser06 - 2023 PDF (148 KB) |