Vorlage - VO/16/2023/489
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Sachverhalt:
Für die Beschlussvorlage zur Veränderungssperre zum B-Plan 28 Scheeperredder Kieskuhle muss ein eindeutiger Lageplan beigefügt werden, damit auch der Geltungsbereich eindeutig ist.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre deckt sich mit dem Geltungsbereich des B-Planes Nr. 28 und dem Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Scheunemann, 10.10.2023 10:38 Uhr
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Großenaspe hat in der Sitzung am 13.09.2023 die Satzung über die Veränderungssperre zum B-Plan 28 gefasst. Der Beschlussunterlage war ein Lageplan beigefügt, der jedoch nicht eindeutig den Geltungsbereich der Veränderungssperre darstellte.
Dies wird nun nachgeholt.
Die Satzung ändert sich hierdurch nicht, dieser Lageplan wird der Satzung beigefügt.
Die Gemeindevertretung beschließt den Lageplan als Bestandteil der Satzung über die Veränderungssperre.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
2023-10-10 Großenaspe B-Plan 28 - Geltungsbereich Veränderungssperre , Flur 13, Flurstücke 15, 18 und 21 - Karte M 5000 pdf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-10-10 Großenaspe B-Plan 28 - Geltungsbereich Veränderungssperre , Flur 13, Flurstücke 15, 18 und 21 - Karte M 5000 pdf (59 KB) |