Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/16/2013/118  

Betreff: Erneuter Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 11. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
28.11.2013 
2. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege“ wurden die Träger öffentlicher Belange über die öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Diese wurden aufgefordert sich in Form von Anregungen und/ oder Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist zu beteiligen. Dieser Verfahrensschritt wurde wiederholt und wird jetzt erneut abgewogen.

 

Diese Anregungen nach der zweiten öffentlichen Auslegung sind von der Gemeinde Großenaspe erneut abzuwägen.


Beschlussvorschlag:

 

Erneuter Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 11. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „nördlich Brokstedter Straße/ Brokenlander Gehege“

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der zweiten öffentlichen Auslegung werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am xx.xx.2013 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

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