Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/11/2023/229  

Betreff: Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Hasenkrug Entscheidung
20.11.2023 
3. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hasenkrug (offen)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2023-10-11 Niederschrift Wahlprüfungsausschuss Prüfung Gültigkeit Gemeindewahl 2023  
2023-09-28 § 39 GKWG  
2023-09-28 § 66 GKWO  

Sachverhalt:

Am 14.05.2023 fand in der Gemeinde Hasenkrug die Gemeindewahl statt. Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde hat eine Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl sowie der Einsprüche vorzunehmen und der Gemeindevertretung eine Beschlussempfehlung auszusprechen.

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land stellte das endgültige Ergebnis der Gemeindewahl am 17.05.2023 fest. Die Bekanntmachung erfolgte am 19.05.2023 im Bekanntmachungskasten der Gemeinde und des Amtes. Die Einspruchsfrist begann am 02.06.2023 und endete am 03.07.2023.

 

Es sind keine Einsprüche innerhalb der Einspruchsfrist eingegangen.

 

Gemäß § 39 GKWG sind folgende Sachverhalte zu prüfen:

  1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar?
  2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können?
  3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft?
  4. Liegen Einsprüche gegen die Wahl vor?

 

Bei Bedarf kann während der Sitzung Einsicht in die Anlagen zur Niederschrift der Gemeindewahl am 14.05.2023 genommen werden.

 

Liegen keine der vorstehend genannten Fälle vor, so ist die Gemeindewahl für gültig zu erklären.

 


Beschlussvorschlag:

Die Wahlprüfung durch den gemeindlichen Wahlprüfungsausschuss gemäß § 66 GKWO hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gemeindewahl in der Gemeinde Hasenkrug vom 14.05.2023 gemäß § 39 Nr. 4 GKWG für gültig zu erklären.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-10-11 Niederschrift Wahlprüfungsausschuss Prüfung Gültigkeit Gemeindewahl 2023 (58 KB)      
Anlage 2 2 2023-09-28 § 39 GKWG (108 KB)      
Anlage 3 3 2023-09-28 § 66 GKWO (102 KB)      
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