Vorlage - VO/07/2023/266
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Sachverhalt:
Im Zuge der Ausführung der oben genannten Maßnahme wurde durch den WBV angeregt einzelne Wasserschieber der Trinkwasserversorgung zu erneuern bzw. auszutauschen.
Aus Synergiegründen wurde die Firma Gottwald mit der Herstellung der für den Austausch benötigten Kopflöcher beauftragt. Hierfür fallen Mehrkosten in Höhe von brutto 5.113,70 € an.
Aufgrund der Verkehrssicherung fallen zusätzliche Mehrkosten für Kontrollfahrten der relativ großen Umleitung der Gesamtmaßnahme an, die in diesem Umfang im Ursprungsauftrag nicht geplant bzw. erfasst wurden. Mehrkostenaufwand brutto 21.188,13 €.
Da von den Kontrollfahrten der Umleitung gemäß LV 140 Tage zu Lasten der Erneuerung des RW-Kanals (Aufteilung: Kreis – Gemeinde) und 20 Tage zu Lasten der Verlängerung der Mischwasserleitung in Richtung Mönkloh (Anteil Kreis) anfallen, trägt die Gemeinde effektiv nur die Hälfte der Kosten der Kontrollfahrten der Umleitung.
Weiter entstehen Mehrkosten für besondere Leistungen die auf Anordnung für Stundenlohnarbeiten anfallen wie z.B. Bankettarbeiten usw. Hierfür wurde ein Mehrkostenaufwand in Höhe von brutto 11.053,17 € veranschlagt.
Durch die Nutzung der vorh. Tragschicht als Rohrgrabenverfüllung, konnten Positionen aus dem Hauptauftrag eingespart werden, diese werden entsprechen mit den Mehrkosten der anderen Leistungen verrechnet.
Die einzelnen Nachtragsforderungen werden in ein Nachtragsangebot Nr. 01 zusammengefasst.
Es ergibt sich folgende Nachtragssumme:
Nachtrag 01 für Kopflöcher Wasserschieber: brutto 5.113,70 €
Nachtrag 02 für Kontrollfahrten Umleitung: brutto 21.188,13 €
Nachtrag 03 für Stundenlohnarbeiten: brutto 11.053,17 €
Nachtrag 04 für vorh. Tragschicht als Rohrgrabenverfüllung: brutto – 4.539,58 €
Gesamtsumme des Nachtrages brutto 32.815,42 €
Damit belaufen sich die Mehraufwendungen auf insgesamt brutto 32.815,42 €
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Mehraufwendungen in Höhe von
32.815,42 € (brutto) nachträglich zu genehmigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Planmäßig | Über Plan | Außer Plan |
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Diese Mehrkosten führen zu einer Erhöhung den Ausbau- und Sanierungskosten um rd. 2%
Anlage/n: