Vorlage - VO/10/2023/168
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 10 HH-Satzung 2024 pdf (68 KB) | ||||
2 | 10 Haushaltsvorbericht 2024 pdf (306 KB) | ||||
3 | 10-Haushaltsplan Hardebek 2024 (3344 KB) |