Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/04/2023/179  

Betreff: Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Föhrden-Barl Entscheidung
07.12.2023 
4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 14.05.2023 fand in der Gemeinde Föhrden-Barl die Gemeindewahl statt.

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land stellte das endgültige Ergebnis der Gemeindewahl in der öffentlichen Sitzung am 17.05.2023 fest. Die Bekanntmachung erfolgte am 19.05.2023 im Bekanntmachungskasten der Gemeinde sowie des Amtes Bad Bramstedt-Land. Die Einspruchsfrist begann am 02.06.2023 und endete am 03.07.2023. Einsprüche wurden nicht erhoben.

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Föhrden-Barl hat in seiner Sitzung am 01.11.2023 eine Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl sowie der Einsprüche vorgenommen. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Föhrden-Barl empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gemeindewahl vom 14.05.2023r gültig zu erklären.

 

Bei Bedarf kann beim Amt Bad Bramstedt-Land Einsicht in die Akte der Gemeindewahl 2023 genommen werden. Liegen keine Beanstandungen vor, so ist die Gemeindewahl für gültig zu erklären.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erklärt die Gemeindewahl in der Gemeinde Föhrden-Barl vom 14.05.2023 gemäß § 39 Nummer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) für gültig.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

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