Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/13/2023/261  

Betreff: Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Michaela Wendland
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor Entscheidung
05.12.2023 
3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 14.05.2023 fand in der Gemeinde Heidmoor die Gemeindewahl statt.

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land stellte das endgültige Ergebnis der Gemeindewahl in der öffentlichen Sitzung am 17.05.2023 fest. Die Bekanntmachung erfolgte am 19.05.2023 im Bekanntmachungskasten der Gemeinde sowie des Amtes Bad Bramstedt-Land. Die Einspruchsfrist begann am 02.06.2023 und endete am 03.07.2023. Einsprüche wurden nicht erhoben.

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Heidmoor hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 eine Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl sowie der Einsprüche vorgenommen. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Heidmoor empfiehlt der Gemeindevertretung, die Gemeindewahl vom 14.05.2023r gültig zu erklären.

 

Bei Bedarf kann beim Amt Bad Bramstedt-Land Einsicht in die Akte der Gemeindewahl 2023 genommen werden. Liegen keine Beanstandungen vor, so ist die Gemeindewahl für gültig zu erklären.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erklärt die Gemeindewahl in der Gemeinde Heidmoor vom 14.05.2023 gemäß § 39 Nummer 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) für gültig.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

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