Vorlage - VO/05/2023/189
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 05 Haushaltssatzung 2024 pdf (68 KB) | ||||
2 | 05-Haushaltsvorbericht Hagen (379 KB) | ||||
3 | 05-Haushaltsplan Hagen 2024 (3250 KB) |