Vorlage - VO/04/2023/181
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 04-Haushaltssatzung 2024 pdf (68 KB) | ||||
2 | 04-Haushaltsvorbericht 2024 Föhrden-Barl pdf (345 KB) | ||||
3 | 04-Haushaltsplan Föhrden-Barl 2024 (3055 KB) |