Vorlage - VO/01/2023/235
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 77 i. V m. § 79 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in der Gemeindevertretung öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch die Gemeindevertretung bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 01 Haushaltsvorbericht Armstedt PDF (315 KB) | ||||
2 | 01-Haushaltsplan Armstedt 2024 (3193 KB) |