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Vorlage - VO/16/2013/124  

Betreff: Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
Beratungsfolge:
Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Entscheidung
28.11.2013 
2. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Zur Aufstellung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande" wurden die Träger öffentlicher Belange über die öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Diese wurden aufgefordert sich in Form von Anregungen und/ oder Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist zu beteiligen.

 

Diese Anregungen nach der öffentlichen Auslegung sind von der Gemeinde Großenaspe abzuwägen.


Beschlussvorschlag:

 

Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der vereinfachten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Nördlich Augustenhof und westlich des Petersilienweges im Ortsteil Brokenlande"

 

 

Folgende Anregungen wurden vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem erneuten Auslegungsbeschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am xx.xx.2013 wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Forstbehörde über Kreis Segeberg

 

Keine Bedenken - Wald ist direkt und indirekt nicht betroffen.

./.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Landesamt für Denkmalpflege über Kreis Segeberg

Keine Bedenken.

./.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Tiefbau

Keine Bedenken.

./.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Bauaufsicht

Keine Anregungen und Bedenken.

./.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Vorbeugender Brandschutz

Aus brandschutztechnischer Sicht ist folgende Anregung zu beachten:

Die mögliche Bebauung auf dem Flurstück 21/18 kann in einem Abstand von mehr als 50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden. Um im Schadensfall den Einsatzkräften

der Feuerwehr wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen ist die Zufahrt über das Geh-,

Fahr- und Leitungsrecht als Feuerwehrzufahrt gemäß DIN 14090 vorzusehen. Zusätzlich

ist auf dem Grundstück mindestens eine Bewegungsfläche nach DIN anzuordnen.

Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Kreisplanung

Keine Anregungen.

./.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Denkmalschutz

Nur ein Meilenstein in 1km Entfernung, deshalb keine Bedenken wg. Denkmalschutz.

 

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Naturschutz und Landschaftspflege

Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und

Landschaft nicht berührt.

Gegen die Darstellungen und Festsetzungen bestehen keine Bedenken.

./.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Wasser – Boden – Abfall

SG Abwasser

Keine Bedenken.

SG Gewässer

Keine Bedenken.

SG Boden

Keine Bedenken.

SG Grundwasser

Keine Bedenken.

./.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Umweltmedizin und Seuchenhygiene

Keine Bedenken.

./.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

./.

28.10.2013

Az.: 61.00.7

Kreis Segeberg

Verkehrsordnung

Keine Stellungnahme.

./.

01.10.2013

Az.: ---

Wege-Zweckverband, Bad Segeberg

Zu der o.g. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Großenaspe haben wir keinerlei Hinweise.

./.

04.10.2013 Az.: 7617

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S.-H., Lübeck

Zu den mir vorgelegten Planungsunterlagen habe ich aus Sicht des Immissionsschutzes keine grundsätzlichen Bedenken.

Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile.

./.

30.09.2013

Az.: ---

Stadt Neumünster

Seitens der Stadt Neumünster bestehen keine Bedenken.

./.

02.10.2013 Az.: 123

Landwirtschaftskammer Schl.-Holstein, Rendsburg

Aus unserer Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche.

./.

27.09.2013

Az.: II-II-1

Amt Boostedt-Rickling

Für die Gemeinden Boostedt und Heidmühlen habe ich zu der o.g. Planung keine Anregungen oder Bedenken mitzuteilen.

./.

26.09.2013 Az.: 302

Amt Mittelholstein

Seitens der Gemeinde Padenstedt weder Anregungen noch Bedenken.

./.

25.09.2013 Az.: 219-555.811-60.027

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schl.-Holstein, Itzehoe

Gegen den vorgelegten Plan und die gleichzeitige öffentliche Auslegung habe ich keine Bedenken.

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen.

Eine zusätzliche Stellungnahme in straßenbaulicher und –verkehrlicher Hinsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie erfolgt nicht.

./.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

 

 

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