Vorlage - VO/20/2023/329
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Sachverhalt:
Aufgrund des § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 77 GO (Gemeindeordnung) wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in dem Amtsausschuss öffentlich beraten, beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Haushaltssatzung ist nach erfolgtem Beschluss durch den Amtsausschuss bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20 HH-Satzung 2024 pdf (68 KB) | ||||
2 | 20 Haushaltsplan Amt 2024 pdf (4190 KB) | ||||
3 | 20 Haushaltsvorbericht 2024 pdf (321 KB) |