Vorlage - VO/01/2023/238
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Armstedt verfügt über eine Abwasseranlage, in der Schmutz- und Niederschlagswasser in ein Mischkanalsystem eingeleitet werden. Bislang wurde deshalb eine einheitliche Abwassergebühr entrichtet, die auf der eingeleiteten Menge an Frischwasser basierte. Dieses ist schon seit längerer Zeit nicht mehr zulässig, so dass zum 01.01.2024 eine Umstellung erfolgt.
Künftig wird die Abwassergebühr getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben.
Die Abwassergebühr für Schmutzwasser wird auch in der neuen Kalkulation auf Basis der eingeleiteten Menge an Frischwasser berechnet. Die neu eingeführte „Niederschlagswassergebühr Grundstücke“ basiert auf der versiegelten Fläche, die von den Grundstückseigentümern ermittelt wurde.
Die Abwassergebühr für Schmutzwasser wird wie bisher quartalsweise zu zahlen sein. Die „Niederschlagswassergebühr Grundstücke“ wird durch gesonderten Bescheid erhoben und zum 01.07.2024 fällig.
Im Zuge der Einführung der Niederschlagswassergebühr ist die Überarbeitung der Beitrags- und Gebührensatzung erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Armstedt (Beitrags- und Gebührensatzung) wird genehmigt – Wortlaut s. Anlage –.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beitrags- und Gebührensatzung Schmutz- und Niederschlagswasser ab 2024 (135 KB) |