Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/01/2023/239  

Betreff: Schmutz- und Niederschlagswassergebühr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wrage, Lars
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Wrage, Lars
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Armstedt Entscheidung
27.11.2023 
3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
01 Abwasser, neue Kalkulation 2024  
01, Abwasser,Kalkulation,2024 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Die Gemeinde Armstedt verfügt über eine Abwasseranlage, in der Schmutz- und Niederschlagswasser in ein Mischkanalsystem eingeleitet werden. Bislang wurde deshalb eine einheitliche Abwassergebühr entrichtet, die auf der eingeleiteten Menge an Frischwasser basierte. Dieses ist schon seit längerer Zeit nicht mehr zulässig, so dass zum 01.01.2024 eine Umstellung erfolgt.

Künftig wird die Abwassergebühr getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Hierzu musste eine neue Kalkulation erfolgen (s. Anlage), in welcher die Kosten nach den Kostenstellen „Schmutzwasser“, „Niederschlagswasser Grundstücke“ und „Niederschlagswasser Straße“ getrennt ausgewiesen werden. Diese Kostenverteilung war bereits in den vergangenen Jahren angewandt worden, allerdings basierte die prozentuale Verteilung auf Erfahrungswerten und nicht auf den tatsächlichen Herstellungskosten der Abwasseranlage. Dieses wurde mit der neuen Kalkulation angepasst, so dass sich auch die prozentuale Verteilung geändert hat.

Die Abwassergebühr für Schmutzwasser wird auch in der neuen Kalkulation auf Basis der eingeleiteten Menge an Frischwasser berechnet. Die neu eingeführte „Niederschlagswassergebühr Grundstücke“ basiert auf der versiegelten Fläche, die von den Grundstückseigentümern ermittelt wurden.

Die Abwassergebühr für Schmutzwasser wird wie bisher quartalsweise zu zahlen sein. Die „Niederschlagswassergebühr Grundstücke“ wird durch gesonderten Bescheid erhoben und zum 01.07.2024 fällig.


Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Schmutzwassergebühr in Höhe von 0,22 €/m³ verbrauchtem Frischwasser in Verbindung mit der Grundgebühr von 3,00 €/Monat.

2. Die Gemeindevertretung beschließt die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,12 €/m² angeschlossener versiegelter Grundstücksfläche.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Abwasser, neue Kalkulation 2024 (205 KB)      
Anlage 2 2 01, Abwasser,Kalkulation,2024 (35 KB) PDF-Dokument (72 KB)    
Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung