Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/13/2023/266  

Betreff: Kündigung Anteile (Aktien) der SH Netz AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wrage, Lars
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Tormählen, Kim
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidmoor Entscheidung
05.12.2023 
3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die dritte Regulierungsperiode für das Beteiligungsangebot der Gemeinden in Schleswig-Holstein an der SH Netz AG endet zum 30.06.2024. Ab dem 11.04.2023 ist eine Kündigung der Anteile (Aktien)glich. Bei einer Kündigung im Zeitraum vom 11.04. bis 30.06.2023 erhalten die Gemeinden das von ihnen ursprünglich eingesetzte Kapital vollständig zurück (Kapitalgarantie).

Die SH Netz AG hat Anfang Oktober 2023 mitgeteilt, dass die Eigenkapitalverzinsung für die vierte Regulierungsperiode (2024 bis 2029) sinken und die Kapitalgarantie verändert wird. Die Kapitelgarantie gilt nur zum Ende der Regulierungsperiode im Jahr 2029. Die Rückgabe von Anteilen kann auch weiterhin während der Regulierungsperiode erfolgen, allerdings besteht dann das Risiko von Verlusten.

Damit wird das Behalten der Anteile für die Gemeinden des Amtes Bad Bramstedt-Land risikoreicher als bislang und es wird für einen Zeitraum von fünf Jahren Liquidität gebunden. Nach den seitens der SH Netz AG vorgelegten Unterlagen entspricht die künftige Eigenkapitalverzinsung weitgehend dem aktuellen Zinssatz für kurz- und mittelfristige Geldanlagen (rd. 3 bis 3,5 %).

 

Der Finanzausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 über das Thema beraten und spricht die Empfehlung aus, dass alle Gemeinden ihre Anteile an der SH Netz AG zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung kündigt die Anteile der SH Netz AG zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Rückzahlung soll bis zum 15.04.2024 erfolgen.

Die Kündigung soll nachrichtlich der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg und der des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport zur Kenntnis zu geben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung