Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2023/330  

Betreff: Antrag auf finanziellen Zuschuss zum Erhalt des Sozialkaufhauses in Bad Bramstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Polzin, Yvonne
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Polzin, Yvonne
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
29.11.2023 
3. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt: Die Zuschüsse für die Sozialkaufhäuser im Kreis Segeberg werden ab 2024 vom Jobcenter um 300.000 Euro gekürzt. Für das Sozialkaufhaus in Bad Bramstedt bedeutet das eine Kürzung um 150.000 Euro.

Sollte diese Finanzierungslücke nicht geschlossen werden, wäre die Funktionsfähigkeit und Existenz des Sozialkaufhauses gefährdet.

Über 3.300 zahlende Kunden suchen monatlich das Sozialkaufhaus auf, um sich mit den nötigsten Waren zu versorgen. Etwa 60 % der Kunden/-innen kommen aus Bad Bramstedt und 40 % aus den Umlandgemeinden.

Die Diakonie hat beim Kreis Segeberg einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro und bei der Stadt Bad Bramstedt einen weiteren Zuschuss in Höhe von 54.000 Euro beantragt. Das mittelfristige Ziel ist es, sich zukünftig wieder eigenständig finanzieren zu können. Dafür bittet der Träger die Amtsverwaltung um Bezuschussung in Höhe von einmalig 36.000 Euro.

 

 


Beschlussvorschlag: Der Amtsausschuss stimmt einer Bezuschussung zum Erhalt des Sozialkaufhauses in Höhe von 36.000 Euro zu.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n: Antrag auf finanziellen Zuschuss

       Ausblick auf mögliche finanzielle Weiterentwicklung

       Konzept Transformation

 

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