Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Vorlage - VO/07/2023/274  

Betreff: Energetische Sanierung des Sportlerheims
Hier: Sanierung des Dachs, Austausch Fenster und Türen sowie die Errichtung einer Photovoltaikanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kasprzak, Dany Michaela
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Kasprzak, Dany
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
13.12.2023 
5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook am 07.11.2023 wurde dieser Grundsatzbeschluss erstmalig zur Entscheidung gestellt.

Nach Hinweisen aus Teilen der FWW-Fraktion auf einen in dieser Angelegenheit bereits existierenden Beschluss wurde der Tagesordnungspunkt ausgesetzt und verschoben.

 

Umfangreiche eigene Recherchen als auch des Amtes auf Fachbereichsleiter- und Sachbearbeiter- Ebene ergaben, dass kein diesbezüglicher Beschluss zu finden ist. Dazu liegt eine schriftliche Bestätigung des Amtes Bad Bramstedt-Land vor.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint diese Beschlussvorlage heute erneut auf der Agenda.

 

Zur Erinnerung:

Im Jahr 1991 wurde das Sportlerheim in der Gemeinde Weddelbrook letztmalig saniert und erweitert.

Um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes aufrecht zu erhalten und zudem das Gebäude energetisch zu sanieren, plant die Gemeinde das Dach inkl. Dämmung zu erneuern, Fenster und Türen gem. neuen Energiestandards auszutauschen sowie die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes, zur Reduzierung der Stromkosten.

 

r die Umsetzung dieser Maßnahme wurde am 30.03.2023 über das Amt BBL ein Antrag auf Förderung gestellt. Hierzu erhielt das Amt am 28.09.2023 einen positiven Zuwendungsbescheid mit folgenden Eckdaten:

 

 

 

Die Zuwendung ist zweckgebunden. Sie darf nur zur Durchführung folgender Maßnahme verwendet werden:

Energetische Sanierung des Sportlerheims der Gemeinde Weddelbrook und Einbau einer Photovoltaikanlage.

Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2024. Die Maßnahme muss bis zum Ablauf dieses Zeitraums abgeschlossen sein. Andernfalls droht ein Widerruf des Bescheides.

 

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss bewilligt mit einem Betrag in Höhe von bis zu 123.677,70 Euro. Weitere Details sind der Anlage zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beschließt, das Gebäude des Sportlerheims energetisch zu sanieren und die hierfür nötigen Einzelmaßnahmen entsprechend umzusetzen.

Sollte wider Erwarten ein vorheriger Beschluss existieren, wird dieser mit diesem Beschluss außer Kraft gesetzt.

 

r die Umsetzung bzw. die Ausschreibung der einzelnen Maßnahmen stimmt sich das Amt Bad Bramstedt-Land mit dem Planungs- und Maßnahmenausschuss ab.

Dieses gilt insbesondere für die Dimensionierung der Photovoltaik-Anlage, über deren Sinnhaftigkeit in der Zwischenzeit Zweifel aufgekommen sind.

Ohne eine PV-Anlage aber wird die bewilligte Förderung hinfällig.

 


Finanzielle Auswirkungen:

      

Planmäßig

Über Plan

Außer Plan

X

 

 

 


Anlage/n:

Bewilligungsbescheid.pdf

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung