Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/07/2023/278  

Betreff: Antrag der FWW auf Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schleich, Florian
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Griebenow, Katrin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Weddelbrook Entscheidung
13.12.2023 
5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

rgermeister Norbert Wienck hat das gemeindliche Einvernehmen r den geplanten Windpark an der Straße Kaling erteilt, ohne die gesamte Gemeindevertretung darüber zu informieren, weder im Vorwege noch im Nachgang bei der darauffolgenden Sitzung. Um zukünftig zu verhindern, dass einzelne oder mehrere Gemeindevertreter:innen nicht über derartige Projekte oder andere Bauvorhaben informiert werden, die große Auswirkungen auf die Entwicklung der Gemeinde, auf die Umwelt und/oder die Weddelbrooker Bürger:innen haben könnten, sollte das gemeindliche Einvernehmen nicht mehr durch den Bürgermeister oder ggfs. durch seinen Stellvertreter allein, sondern durch die gesamte Gemeindevertretung erteilt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der jetzige Bürgermeister mit seiner Fraktion nur 4 der 11 Sitze in der Gemeindevertretung hält.

 

Dazu ist die Hauptsatzung der Gemeinde Weddelbrook zu ändern.

 

Der folgend aufgeführte Zusatz zum gemeindlichen Einvernehmen ist nicht unüblich und bereits Gegenstand in Hauptsatzungen weiterer Gemeinden im Amt Bad Bramstedt-Land.

 


Beschlussvorschlag:

Hiermit beschließen wir, § 3 Abs. 2 Nr. 13 der Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

 

13. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem BauGB im Verfahren nach § 68 LBO-SH (Bauanzeigen bei gültigen qualifizierten Bebauungsplänen). Für alle anderen Verfahren ist die Gemeindevertretung zuständig.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

 

 

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